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Wasser-, Abwasser- und Infrastrukturanlagen stellen große Vermögenswerte dar, die i. d. R. über lange Zeiträume genutzt und unterhalten werden. Wir unterstützen Sie bei der technischen und kaufmännischen Erfassung und Bewertung dieser Systeme. In Verbindung mit weiterführenden Alterungsmodellen verschaffen wir Ihnen so einen umfassenden Überblick über Ihr Anlagevermögen und die zukünftig erforderlichen Investitionen. Bei kommunalen Anlagen erfolgt häufig eine Finanzierung über Gebühren oder Beiträge.

Hier gibt es Gestaltungsspielräume, die Auswirkungen auf die Finanz- und Liquiditätslage haben. Dazu bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung sowie alle notwendigen Dienstleistungen im Rahmen einer Verfahrensumstellung einschließlich Information politischer Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und großer Versandaktionen an. Unser Leistungsspektrum reicht dabei von Wasser- und Abwassergebühren bis hin zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen.

Abwasserinfrastruktur

Der Wiederbeschaffungswert der Abwasserinfrastruktur in Deutschland wird auf rd. 1.000.000.000.000 EUR geschätzt. Dem stehen jährliche Investitionen von nur rd. 4.500.000.000 EUR gegenüber. Dies bedeutet, dass für ein nachhaltiges Wirtschaften die Infrastruktur eine Lebensdauer von über 200 Jahren erreichen müsste.

Vermögensbewertung & Anlagenbuchhaltung

Die Erfassung, Bewertung und Fortschreibung der Vermögenswerte von Wasser-, Abwasser- und Infrastrukturanlagen ist unsere kaufmännische Kernkompetenz. Zahlreiche Kommunen und Verbände haben wir hierbei in den letzten Jahrzehnten unterstützt und so technisch belastbare und rechtssichere Grundlagen für Gebührenkalkulationen und Bilanzen geschaffen. Neben der Erstbewertung ist die regelmäßige Fortschreibung des Anlagevermögens eine organisatorisch anspruchsvolle Aufgabenstellung. Änderungen am Bestand, z. B. bei technischen Sanierungen, müssen in die Buchhaltung eingepflegt werden, was eindeutige Schnittstellen erfordert. 

Denn nur bei einer nachvollziehbaren und unter kaufmännischen Anforderungen geführten  Anlagenbuchhaltung wird ein Wirtschaftsprüfer den darauf basierenden Jahresabschluss bestätigen. In Verbindung mit einer technischen Analyse des aktuellen Anlagenzustandes und dem Einsatz von Prognosemodellen zum Alterungsverhalten ist die zukünftige Vermögensentwicklung abschätzbar. Dies ist eine wichtige Grundlage für strategische Entscheidungen, z. B. zur zukünftigen Mittelbereitstellung für die Infrastrukturerhaltung.

Eine Besonderheit bei gebührenfinanzierten Einrichtungen ist die aufgrund der Gesetzgebung teilweise erforderliche, mehrfache Anlagenbuchhaltung für ein und dasselbe Wirtschaftsgut. Je nach Kommunalabgabengesetz des maßgebenden Bundeslandes und der Kalkulationsparameter für die Gebühr weichen z. B. die anzuwendenden Abschreibungsmethoden unterschiedlich stark von denen des Handelsgesetzbuches (HGB) bzw. von denen des kommunalen Finanzmanagements ab. Dies führt zwangsläufig zu unterschiedlichen Abschreibungen und Vermögenswerten in den einzelnen Jahresabschlüssen. Speziell für die Berücksichtigung dieser Aspekte setzt die Dr. Pecher AG das von ihr entwickelte Programm ANLA zur Verwaltung von kommunalem Anlagevermögen ein. Interessenten können es über die Pecher Software GmbH natürlich auch jederzeit frei erwerben.

Abwassergebühren

Abwassergebühren belasten jeden an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Haushalt. Hier ist zunehmend eine deutlich kritischere Haltung zu beobachten, die zu vermehrten Widersprüchen und Gerichtsprozessen gegen Gebührenbescheide führt. Eine rechtssichere Gebührenkalkulation ist daher Voraussetzung, um finanzielle Risiken durch eine mögliche Aufhebung fehlerhafter Gebührenbescheide zu vermeiden.

Neben der ordnungsgemäßen Kostenermittlung ist vor allen die Kostenaufteilung auf die einzelnen Verursacher Grundvoraussetzung für eine korrekte Gebührenkalkulation. Um eine sachgerechte Verteilung zu erreichen, arbeiten Ingenieure und Kaufleute bei der Dr. Pecher AG eng zusammen. Dabei wurden in der Vergangenheit auch Verfahren entwickelt, die inzwischen fester Bestandteil der ständigen Rechtsprechung sind.

Der getrennte Gebührenmaßstab für Schmutz- und Niederschlagswasser ist heute i. d. R. zwingend. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Kommunen bei der Umstellung von der Einheitsgebühr auf den getrennten Maßstab unterstützt. Alle notwendigen Leistungen, von der Flächenerfassung über die Durchführung des Selbstauskunftsverfahrens mit Kontaktaufnahme zu jedem Grundstückseigentümer bis hin zur Gebührenkalkulation und den notwendigen Satzungsanpassungen, wurden dazu von uns übernommen. Die in diesem Zusammenhang notwendige Kostenaufteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasser verlangt eine detaillierte technische Analyse der Anlagen- und Betriebskosten. Dies erfolgt bei der Dr. Pecher AG durch in dem jeweiligen Sektor langjährig erfahrene Ingenieure. 

Neue Fragestellungen zielen auf die Kosten der Fremdwasserbeseitigung (z. B. Grundwasser- und Dränageabflüsse) und deren Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation ab. Mit ihrer technischen Expertise entwickelt die Dr. Pecher AG auch hierzu entsprechende Ansätze. Obwohl dieser Aspekt in der Rechtsprechung noch am Anfang steht, lässt sich schon erahnen, dass sich dadurch teilweise gravierende Auswirkungen ergeben können.

Kostenstruktur der Abwasserentsorgung:

Abschreibungen und Zinsen
45%
Einkauf von Stoffen und Leistungen
22%
Personalkosten
19%
Reststoffentsorgung
4%
Sonstige Kosten
10%

Straßenausbaubeiträge

Eine wichtige Aufgabe jeder Kommune ist es, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dauerhaft in einem guten Zustand zu erhalten. Für die Finanzierung werden häufig Straßenausbaubeiträge als Einmalzahlung von den Anliegern erhoben. Wegen der meist relativ hohen Belastungen führt dies jedoch häufig zu einer ablehnenden Haltung gegenüber den geplanten Maßnahmen und damit zu einer Blockade.

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, „wiederkehrende Beiträge“ zu erheben. Dabei werden die Kosten über einen längeren Zeitraum auf alle Anlieger verteilt, was zu einer deutlich geringeren Belastung für den Einzelnen führt. Dies erhöht die Akzeptanz bei den Betroffenen und erleichtert wesentlich die dauerhafte Erhaltung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur.

Die Dr. Pecher AG berät und unterstützt Kommunen in allen Fragen zu (wiederkehrenden) Straßenausbaubeiträgen. Von wesentlicher Bedeutung für rechtssichere Straßenausbaubeiträge ist – neben den Kriterien wie Abrechnungsgebiet, Verteilungsmaßstab und Gemeindeanteil – vor allem das verabschiedete Ausbauprogramm. Hier werden Lage, Art, Umfang, Ausführungszeitraum und veranschlagte Kosten der projektierten Maßnahmen festgelegt. Sinnvollerweise basiert dieses auf einem effizienten Straßenerhaltungsmanagement unter Berücksichtigung der Zustandsentwicklung und einer Maßnahmenpriorisierung.

Darauf aufbauend wird eine detaillierte Beitragskalkulation gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Voraussetzung für die Erhebung ist dann noch eine kommunale Satzungsanpassung, die von den zuständigen Gremien beschlossen werden muss. Die Mitarbeiter der Dr. Pecher AG beraten Sie gerne zu weiteren Details und einer konkreten Umsetzung in Ihrer Kommune. 

Ausgabenanteil

0,9 % beträgt der Ausgabenanteil für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung am durchschnittlichen verfügbaren Nettohaushaltseinkommen in Deutschland. Für Telekommunikationsdienstleistungen sind es dagegen 2,5 %.

Weitere Unternehmen der Unternehmensgruppe:

Pecher Software GmbH
Klinkerweg 5
40699 Erkrath

Telefon (0 21 04) 93 96-99
Fax (0 21 04) 3 31 53
E-Mail info@pecher-software.de
www.pecher-software.de

Pecher Technik GmbH
Klinkerweg 5
40699 Erkrath

Telefon (0 21 04) 93 96-884
Fax (0 21 04) 3 31 53
E-Mail info@pecher-technik.com
www.pecher-technik.com

aqua_plan - Ingenieurgesellschaft für Problemlösungen in Hydrologie und Umweltschutz mbH
Amyastr. 126, 52066 Aachen

Telefon (02 41) 4 00 70-0
Fax (02 41) 4 00 70-99
E-Mail post@aquaplan.de
www.aquaplan.de

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