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Frist zur Abgabe der Selbstüberwachungsberichte in NRW rückt näher

Ende März müssen die Entwässerungsbetriebe in NRW die Berichte zur Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) bei den Aufsichtsbehörden vorlegen. Neben den Auswertungen der Wasserstandsmessungen an Regenbecken sind auch Meldungen zu den durchgeführten Drosselkalibrierungen erforderlich.

Die Dr. Pecher AG unterstützt auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Kommunen bei der Auswertung der Messungen und der Berichtserstellung.

Die MitarbeiterInnen der staatlich anerkannten Prüfstelle für Durchflussmessung übernehmen neben den Arbeiten vor Ort auch die Auswertung der Datenreihen mit dem Messdatenmanagementsystem AquaZIS.

    06 Februar
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Wichtige Hinweise zum Betrieb der Messungen und zum Aufbau eines Messdatenmanagementsystems sind im Pilotprojekt Regen::4.0 für das Land NRW erarbeitet worden. Die Projektdokumentation wurde den Aufsichtsbehörden bereits vorgestellt und soll zeitnah über die LANUV-Webseite veröffentlicht werden.

Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Stefan Kutsch und Dr. Holger Hoppe

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